Aufnahmevorrausetzung

Aufnahme in der Einrichtung finden junge Menschen männlichen Geschlechts im Alter von 14 bis 21 Jahren, welche aus den unterschiedlichsten Gründen nicht mehr in ihrer Familie leben können und für ihre Entwicklung eine Begleitung und Förderung benötigen.

Die Belegung und Finanzierungsentscheidung erfolgt über das zuständige Jugendamt und muss mit Beginn der Hilfen sichergestellt sein.

Da es uns ein Anliegen ist, an den Bedarfen und  Bedürfnisse des jungen Menschen angepasste Hilfen zu bieten, müssen wir die Aufnahme von jungen Menschen mit:

•  Massive Gewaltproblematik ohne Problemeinsicht

•  Psychische Erkrankungen mit erheblichen Verhaltensauswirkungen

•  Akute psychiatrische Erkrankungen

•  Geistige- und körperliche Behinderungen, die einer speziellen durch die Eirichtung nicht    leistbare Förderung bedürfen (Baulich und oder Personell)

Nach vorhergehender Prüfung- ausschliessen, helfen aber gerne bei der Vermittlung einer adäquaten Einrichtung.

Aufnahmeanfragen richten Sie bitte an Frau Beate Fritz.